Klar geregelt! Bei Kraftfahrzeugen der NVA wurde zusätzlich zu den Blaulichtern bei einem Führungsfahrzeug eine rote Rundumleuchte angebracht ? dieses Fahrzeug führte eine Kolonne an. Dabei war es Fußgängern strengstens verboten, die Fahrbahn zu betreten, bis die ganze Kolonne vorübergefahren war und ein Schlussfahrzeug mit einer grünen Rundumleuchte das Ende anzeigte.
Telefon
(+49) 9941 90260
E-Mail
info@mimoma.com
Anschrift
Miniatur Modell Markt
Hauser Str. 47, 93444 Bad Kötzting
}